RotFuchs 226 – November 2016

Justiz unterstützt Erdoğans
Krieg gegen die Kurden

Bernd Fischer

Nachtrag zum Beitrag im letzten „RotFuchs“ (Nr. 225), Seite 11, „Iranische und türkische Kommunisten …“

Martin Dolzer, der justizpolitische Sprecher der Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft lenkt in der Ausgabe der „jungen Welt“ vom 7. Oktober die Aufmerksamkeit darauf, daß vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg erneut ein Prozeß gegen einen kurdischen Patrioten, den kurdisch-jesidischen Politiker Hasan Dutar, begonnen hat. „Ihm wird die Tätigkeit als Kader der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, im Gebiet Bremen im Zeitraum von August 2014 bis März 2015 vorgeworfen. Er habe Konflikte in der kurdischen Community geschlichtet, Demonstrationen organisiert und sich auf Nachfrage ihrer Familie für die Rückkehr einer 21jährigen Guerillakämpferin nach Deutschland eingesetzt.“

Zu unterstreichen ist, daß ihm ausdrücklich „eine Straftat in der Bundesrepublik … nicht vorgeworfen“ wird. Das Bundesjustizministerium hat jedoch bereits 2011 eine „Verfolgungsermächtigung gegen die PKK“ (Paragraph 129b StGB) erlassen. Nicht nur jeder ehrliche Jurist muß das als eindeutig verfassungswidrig erkennen. Hier wird also in der BRD die vielgepriesene Gewaltenteilung (deren angebliches Fehlen in der DDR doch unentwegt angeprangert wird) hochamtlich aufgehoben.

Das ist nun schon das vierte solche Verfahren vor der Staatsschutzkammer. Besonders makaber ist, daß der jetzt in Hamburg Angeklagte „bereits von einem Gericht in Kopenhagen wegen des gleichen Tatbestands freigesprochen“ worden ist. Zu Recht betont sein Anwalt, daß „sowohl nach deutscher Rechtsprechung als auch nach der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) … ein Beschuldigter nicht in zwei Verfahren wegen des gleichen Tatvorwurfs verfolgt werden“ darf.

Nicht genug der erbarmungswürdigen Kriecherei von Merkel & Co. vor Erdoğans und seinen Komplizen – auch die deutsche Justiz kungelt mit den türkischen Häschern bei ihrer Jagd auf Kurden und Andersdenkende.