RotFuchs 220 – Mai 2016

Über 20 Jahre Rentenunrecht sind genug!

Hans-Jürgen Dählk

Seit Jahrzehnten setze ich mich mit dem politischen Rentenstrafrecht der BRD auseinander. Bekannt ist, daß die Bundesregierung einer Gruppe von ehemaligen DDR-Bürgern ihre erarbeitete Lebensleistung (Rente) raubt und auch deren Angehörige in Sippenhaftung nimmt. Die Grundsätze einer Rentenzahlung sind den Verantwortlichen in der Bundesregierung durchaus bekannt. Eine unterstellte Überbezahlung der betreffenden Personen zu Zeiten der DDR hat es niemals gegeben. Sie erklärten sich damals zum Dienst für ihren Staat und dessen Schutzorgane bereit. Die Entlohnung erfolgte nicht auf Grund politischer Lippenbekenntnisse oder einer Parteizugehörigkeit, sondern nach in der DDR gültigen Rechtsnormen. Ausschlaggebend waren Qualifikation, Dienststellung und ergänzende Bedingungen.

Der Modrow-Regierung wurde unter Bonner Druck abverlangt, die Rentenzahlungen in verschiedenen Bereichen zu kürzen. Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit und führende DDR-Kader anderer Bereiche bleiben weiterhin von dieser Strafmaßnahme betroffen. Fallbeilartig und pauschal sowie gesetzlichen Grundlagen widersprechend wurde die Rentenkürzung aus Rache vorgenommen.

Zwischenzeitlich gab es zwar kleine Veränderungen, da die ursprüngliche Festlegung rechtlich nicht aufrechtzuerhalten war und gegen das Grundgesetz der BRD verstieß. Bisher dachte die Bundesregierung aber nicht daran, trotz neuer weitreichender Erkenntnisse eine sachliche Klärung in dieser Frage vorzunehmen. Überdies ist der öffentliche Protest jener leider recht schwach, die selbst nicht Betroffene sind. Prominente Rechtswissenschaftler machten auf die diskriminierende Behandlung heutiger BRD-Bürger wiederholt aufmerksam.

Aufschlußreich ist – im Kontrast dazu – die Tatsache, daß die Bundesregierung anfangs verdeckt über das Rote Kreuz und jetzt ganz offiziell ehemaligen SS-Angehörigen, die in den baltischen Republiken oder anderswo leben und seinerzeit an Untaten des NS-Regimes beteiligt waren, ihre Rente regelmäßig überweist.

So muß endlich mit Nachdruck gefordert werden, etwas gegen diese infame Rentenungerechtigkeit zu tun. Selbst Mörder beziehen im Falle der Strafverbüßung ihre Renten.

Wir in den bewaffneten Organen der DDR haben unser Leben für den antifaschistischen Friedensstaat DDR eingesetzt und ein Verdienst daran, daß es 40 Jahre lang nicht zum Blutvergießen in Europa gekommen ist.

Die Rentenungerechtigkeit, die von der BRD-Regierung betrieben wird, verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern widerspricht auch dem Völkerrecht. Dies ist den oberen Instanzen der BRD durchaus bekannt, soll aber dennoch nicht geändert werden.

Herr Knabe in Hohenschönhausen will uns permanent einreden, wie wir in der DDR angeblich gelebt haben und wie wir zu leben gehabt hätten. Der Widerstand ehemals führender DDR-Politiker und Angehöriger der bewaffneten Organe dagegen ist einfach noch zu schwach.

Auch der „RotFuchs“ und mit ihm verbundene Rechtsexperten könnten sich zum politischen Rentenrachefeldzug nachhaltiger äußern.

Selbst etliche DDR-„Bürgerrechtler“ haben inzwischen ihre Meinung im Interesse der betreffenden Personengruppe revidiert. Dennoch versucht man auf äußerst brutale Weise, weiterhin Ost und West zu trennen. Die angeblichen Vorkämpfer der deutschen Einheit erweisen sich als Spalter.

Über 20 Jahre Rentenunrecht sind mehr als genug! Eine sachgemäße Klärung ist längst überfällig.