RotFuchs 215 – Dezember 2015

Als Thälmanns Partei die Weimarer Republik gegen die Nazihorden verteidigte

Was geschah am Altonaer Blutsonntag?

Joachim Augustin

Es gibt historische Daten, die mit besonderer Vorliebe verschwiegen oder umgedeutet werden, da sie nicht in die „politische Landschaft“ jenes Geschichtsbildes passen, welches im deutschen Westen seit Adenauers Tagen verbreitet wird. An eines dieser oftmals mit Blut geschriebenen Daten will ich erinnern, um dazu beizutragen, daß die von einer faschistischen Rachejustiz „legal“ ermordeten Genossen jenen Platz erhalten, der ihnen gebührt. Die lange Zeit der Mißachtung solchen Geschehens wurde erst 1992 durch den Historiker Leon Schirmann durchbrochen, der Einblick in die Justizarchive nehmen konnte.

Das von mir im Folgenden geschilderte Ereignis ist unter der Bezeichnung „Altonaer Blutsonntag“ in die Annalen der deutschen Geschichte eingegangen. Schon damals ließ sich erkennen, welche Schreckensherrschaft von den Hitlerfaschisten zu erwarten war.

Der Rotfrontkämpfer-Bund mit Ernst Thälmann an der Spitze leistete der faschistischen Gefahr entschiedenen Widerstand.

Zur Vorgeschichte: Am 16. Juni 1932 hob die Regierung unter Franz von Papen das im April desselben Jahres von Reichskanzler Brüning erlassene Verbot der SA und der SS wieder auf, um sich für die Tolerierung seines Minderheitenkabinetts durch die Reichstagsfraktion der Nazis erkenntlich zu zeigen und die Bereitschaft zu künftiger Zusammenarbeit zu signalisieren.

Im Vorfeld der am 31. Juli anstehenden Reichstagswahlen bereiteten die SA-Stürme einen Umzug durch Altona vor, das damals noch ein Teil Schleswig-Holsteins war. Die Faschisten haßten das „rote Altona“ wegen des besonders ausgeprägten Klassen­bewußtseins seiner Arbeiterschaft, die sich ganz überwiegend für die KPD und die SPD entschieden hatte. So kam es unablässig zu Auseinandersetzungen. In einem der vorausgegangenen Monate waren bei Straßenkämpfen zwischen Antifaschisten und SA-Leuten bereits 99 Tote und 1125 Verletzte zu beklagen gewesen.

Statt den geplanten braunen Aufmarsch zu verbieten oder wenigstens umzuleiten, genehmigte ihn Altonas sozialdemokratischer Polizeipräsident Otto Eggerstedt, wobei er sich vorsichtshalber für den betreffenden Tag – es handelte sich um den 17. Juli – Urlaub nahm. Es kam zu schweren Zusammenstößen. Kommunisten und SPD-Genossen stellten sich den fast 7000 uniformierten SA-Schlägern in den Weg und versuchten, die braunen Kohorten aufzuhalten.

Während dieser Auseinandersetzung fielen Schüsse, welche zwei SA-Männer töteten. Erst jetzt löste die Polizei den Zug auf und drängte die Nazis in Richtung Bahnhof Altona ab. Zugleich forderte sie massive Verstärkung aus Hamburg an. Nach deren Eintreffen nahm sie die noch auf den Straßen verharrenden Menschen wahllos unter Feuer und erschoß 16 unbeteiligte Zivilisten. Diese wurden von offizieller Seite nachträglich als „Heckenschützen“ bezeichnet, obwohl Haussuchungen bei den mehr als 90 festgenommenen Kommunisten zu keinen Waffenfunden geführt hatten.

Reichskanzler Papen benutzte das Blutvergießen und die hohe Zahl der Opfer als Vorwand, um mit dem sogenannten Preußenschlag die Regierung auseinander­zujagen und die demokratische Verfassung der Weimarer Republik außer Kraft zu setzen.

Nun könnte man den Bericht eigentlich hier beenden und die Toten ruhen lassen. Doch eine solche Gelegenheit, gegen ihre Todfeinde in Aktion zu treten, konnten sich die Nazis nicht entgehen lassen. Die schon im Sommer 1932 eingeleiteten Ermitt­lungen richteten sich ausschließlich gegen Kommunisten. Zeugen wurden bestochen oder erpreßt, Gutachten gefälscht und Aussagen, die nicht ins Bild paßten, einfach unterschlagen. Das Wichtigste aber: Seit dem 30. Januar 1933 wütete Hitler als Reichskanzler in Deutschland! Eine in aller Eile gleichgeschaltete Justiz, deren Richter jeden Prozeß mit dem Hitlergruß eröffneten, übernahm es, nun auch den Tod der beiden SA-Männer in Altona „aufzuklären“ und ein entsprechendes Urteil zu fällen. Angeklagt wurden die Kommunisten Bruno Tesch, Walter Möller, Karl Wolff und August Lütgens. Am 2. Juni 1933 wurden die vier Genossen zum Tode verurteilt und am 1. August jenes Jahres mit dem Handbeil hingerichtet. Man verurteilte 12 weitere Kommunisten zu Freiheitsstrafen, unter ihnen Emil Hans Theodor Wendt, der 10 Jahre Zuchthaus erhielt, seine Strafe vollständig absaß und am 26. Oktober 1944 im Zuchthaus Waldheim von der SS ermordet wurde. Die hier geschilderten Fälle waren die ersten politisch motivierten Hinrichtungen im 3. Reich!

Erst 1992 wurden die Urteile auf Betreiben des bereits erwähnten Historikers Schirmann durch die BRD-Justiz aufgehoben und die Ermordeten rehabilitiert. Die Täter in Polizeiuniform aber ermittelte man nie.

„Das Beil von Wandsbek“ – ein DEFA-Film von 1951 mit Erwin Geschonnek in der Hauptrolle – griff das sonst in Vergessenheit geratene Thema noch einmal auf und setzte den Opfern ein Denkmal. In Westdeutschland schufen Horst Königstein und Heinrich Breloer 1981 aus dem Stoff ein beeindruckendes Doku-Drama für den NDR.

Am Amtsgericht Altona erinnert eine Gedenktafel an die im Kampf gegen den Faschismus gefallenen proletarischen Helden.