RotFuchs 221 – Juni 2016

Was ist ein getötetes Kind wert?

Peter Truppel

Ein Jahr ist es her, daß die Welt vom schlimmen Unglück der Gremanwings-Maschine in den französischen Alpen erfuhr. Entsetzen, Fassungslosigkeit, unermeßliches Leid für Angehörige und die Frage nach dem „Warum?“ hielten die Menschen in Atem.

Heute hat man den Eindruck, daß die große Trauer einer gewissen Sachlichkeit Platz gemacht hat.

Das Feilschen um „Entschädigungszahlungen“ hat begonnen. Da sich unter den Todesopfern auch amerikanische Staatsbürger befanden, haben deren Angehörige die Möglichkeit, ihre Ansprüche mittels Staranwälten an amerikanischen Gerichten durchzusetzen, wo es in solchen Fällen bekanntlich um Millionen geht. Man stelle sich vor: Das eigene Kind wird umgebracht und man wird Millionär! Das getötete Kind wird zur Ware, um dessen Wert man hemmungslos feilscht. Wieviel ist es wert? Eine, zwei Millionen …?

Doch da sind auch zwei kleine Kinder, die ein Autounfall zu Waisen gemacht hat. Der Vater – abgelenkt von seinen, auf dem Rücksitz befindlichen Kindern – saß am Lenkrad. Das Auto prallte gegen die Leitpranke. Die Kinder überlebten, die Eltern nicht. Ein bestellter Vormund versucht nun verzweifelt, von der Versicherung wenigstens ein paar Euro zu bekommen, um die Kinder versorgen zu können.

Und schließlich sind da die Kinder von Kundus – getötet durch deutsche Befehlsgewalt am Hindukusch. Welche Mittel werden deren Eltern in die Waagschale werfen können, um „Entschädigung“ zu verlangen?

Diese Kinder sind von „geringerem Wert“, sie haben keinen Staranwalt, der sich ein horrendes Honorar einsteckt, sie haben keine Lobby. Sie sind vergessen.

So sieht sie aus – die freiheitlich-demokratische Welt des Kapitals.